Durch langjährige Erfahrung in der Ausbildung auf dem Gebiet des Wassersports,
begleite ich Sie mit meinen Kursen zum Sportbootführerschein.
Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten unter 20 Meter Länge auf den Binnenschifffahrtsstraßen (außer Rhein), vorgeschrieben für Fahrzeuge mit mehr als 15 PS, auf dem Rhein für Fahrzeuge mit mehr als 5 PS.
Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten unter Motor auf den Seeschifffahrtsstraßen (bis zu 3 Seemeilen), für Fahrzeuge mit mehr als 15 PS. Auch zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten.
Amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen. International und unbefristet gültig. Für Inhaber SRC ist die Prüfung verkürzt.
Amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW (Reichweite bis ca. 35 sm) auf Sportbooten. International und unbefristet gültig.
Ich biete Ihnen auch als Kurse SBF Binnen & SBF See als Kombikurs an. Gern berate ich Sie.
Ich biete Ihnen auch als Kurse Funk UBI & Funk SRC als Kombikurs an. Gern berate ich Sie.
Anmeldung per E-Mail oder Telefon.
Mindestalter: 16 Jahre
Tauglichkeit: Vorlage „Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerschein-Bewerber“. Ein durch Prüfung erworbener Sportbootführerschein-Binnen ersetzt das ärztliche Zeugnis, sofern er zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 12 Monate ist. Zuverlässigkeit: Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheins oder Führungszeugnisses (auf die Vorlage wird bei Minderjährigen verzichtet)